Forderung 1
Ausbau ÖPNV auf dem Land
Bezahlbar – verlässlich – neue Wege denken
Öffentlicher Nahverkehr auf dem Land ist mehr als Bus und Bahn. Er 
bedeutet Teilhabe, Mobilität und Lebensqualität – besonders für ältere 
Menschen.
Was sollte sein
• Verlässliche Verbindungen – auch am Wochenende
• Anschluss an Bahnverkehr und größere Städte
• Gute Umsteigemöglichkeiten
• Sichere Wartemöglichkeiten
• Barrierefrei
Andere Wege können sein
• Rufbusse oder Anruf-Sammeltaxis
• Bürgerbusse und ehrenamtliche Fahrdienste
• Kleinbusse statt großer Linienbusse
• Unterstützung der Bürgerbusvereine
• Zusammenarbeit von Politik, Vereinen und Verkehrsunternehmen

Forderung 2
Maßnahmen gegen Altersdiskriminierung
Viele ältere Menschen werden nur wegen ihres Alters in vielen Bereichen 
diskriminiert. Einige Beispiele
• Auto- und andere Versicherungen 
Sind durch sogenannte Risikozuschläge teurer
• Gesundheitswesen 
Leistungen schwierig oder nicht mehr zu erhalten, Ansprache und 
Erklärungen auf „Kinderniveau“, nicht auf Augenhöhe
• Terminvergaben
Sowohl bei Ärzten als auch bei Kommunen oft nur noch online
• Darlehn von Banken
Werden nicht mehr vergeben – auch bei nachgewiesener Kreditwürdigkeit.
Und wie sich dagegen wehren?
Es gibt die Beschwerdestelle Antidiskriminierung auf Bundesebene.
Aber die ist weit weg !!!
Wir fordern
Beratungsstellen auf kommunaler Ebene, 
besetzt mit entsprechend geschulten Ehrenamtlichen.

Forderung 3
Mehr bezahlbarer, seniorengerechter Wohnraum
Was ist Förderung und wie sieht sie aus?
Gefördert wird die Schaffung von belegungs- und mietgebundenem Wohnraum, in Mehrfamilienhäusern durch Neubau sowie 
durch Änderung und Erweiterung von Gebäuden. Darunter fällt 
auch die Förderung von Mietwohnraum sowie von Wohngemeinschaften für Ältere und Menschen mit Behinderungen.
Unterschied Wohnraumförderung und Wohnraumbindung
• Wohnraumförderung. 
Vertragliche Verpflichtung Eigentümern, Wohnungen für 
(meist) 30 Jahre nur mit Wohnberechtigungsschein 
(Einkommen darf bestimmt Grenzen nicht überschreiten)
zu vergeben. Dafür Gewährung eines Tilgungsnachlasses für 
35 Jahre.
• Wohnraumbindung
Staat zahlt nicht nur Förderung, sondern Gemeinden zahlen 
noch darauf, damit niedrige Mieten zustande kommen. Diese 
Wohnungen dürfen von den Gemeinden an Notfälle vergeben 
werden = Bedarf muss anerkannt sein.
Unsere Forderung
Bei jedem Bau von Mehrfamilienhäusern muss der Bauträger 
einen Anteil an geförderten Wohnungen für ältere Menschen
bauen.

Forderung 4
Seniorenmitwirkungsgesetz für ganz Deutschland
In Deutschland gibt es bereits einige wenige solcher Gesetze (ein gutes 
Gesetz für Berlin, ein schlechtes Gesetz für Bayern).
Ziel des Gesetzes
• Förderung aktive Beteiligung von SeniorInnen am sozialen, 
kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Leben
• Erfahrungen und Fähigkeiten von SeniorInnen nutzen
• Verbesserung der Beziehungen zwischen den Generationen
Wichtige Inhalte
• Seniorenbeiräte müssen in allen Kommunen gewählt werden
(Beispiel Kommunalverfassung Niedersachsen: Kommunen können 
Seniorenbeiräte einberufen)
• Öffentlichkeit der Arbeit der Seniorenbeiräte 
• Persönliche, sachliche und finanzielle Unterstützung durch 
Kommunen (z.B. Geschäftsstelle, Informationspflichten der 
Verwaltungen)
• Mindestens Rederecht in politischen Ausschüssen sowie Recht zur 
Einbringung von Interessen in die politischen 
• Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit
Wir fordern
• Beratungsstellen zur Durchsetzung der Rechte ortsnah in den 
Kommunen (Besetzung auch ehrenamtlich nach entsprechenden 
Schulungen – analog Schiedsleute)

Forderung 5
Ausbau der ambulanten Pflege vor Ort
Was ist ambulante Pflege?
Versorgung nach medizinischem Eingriff, OP oder Hilfe zur Behandlung von 
Krankheiten nicht im Krankenhaus sondern durch Praxen, Pflegedienste
und Fachpersonal zuhause oder im Pflegeheim.
Auch, wenn Grundpflege wegen altersbedingten Einschränkungen oder 
körperlichen Defiziten oder Behinderungen nicht gewährleistet ist.
Wer zahlt?
Grundpflege nach Erhalt eines Pflegegrades (nach Begutachtung durch 
Medizinischen Dienst der Krankenkassen) bezahlt durch die Pflegekasse.
Behandlungspflege (alles Medizinische) bezahlt durch die Krankenkasse.
Wo informieren?
• Erste Anlaufstelle Hausarzt
• Kommunale Soziale Dienste
• Pflegeverbund
• Pflegeinformationsdienste der Kommunen
• Pflegeberater der Krankenkassen
• Broschüren
Wir fordern
- mehr Beratung und Unterstützung
- mehr aufsuchende Hilfen
- mehr Betreuung und Hilfe für Pflegende